Ein Mann ist auf einer Dienstreise. In einer Bar lernt er eine attraktive junge Frau kennen. Nach einem feuchtfröhlichen Abend einigen sie sich darauf, dass sie die Nacht mit ihm verbringt und er ihr 500 Euro dafür zahlt.
Am nächsten Morgen stellt er fest, dass er kaum Bargeld bei sich hat. Deshalb verspricht er, dass er ihr über seine Sekretärin einen Scheck schicken lassen wird – mit dem Betreff: „Miete für Appartement“.
Am nächsten Tag auf dem Weg ins Büro denkt er, dass 500 Euro für eine eher mittelmäßige Liebesnacht zu viel sind, also lässt er seine Sekretärin einen Scheck über 250 Euro ausstellen. Dazu diktiert er diesen Brief:
Sehr geehrte Frau XY, anbei befindet sich ein Scheck i.H.v. 250,00 Euro als Mietzahlung für Ihr Appartement. Ich habe mir erlaubt, die Hälfte der vereinbarten Summe einzubehalten. Begründung: Das Quartier wurde unter dem Eindruck vermietet, dass es 1.) ein Erstbezug sei, 2.) gut geheizt und 3.) die prunkvolle Einrichtung ausschließlich aus authentischen Möbeln bestehe.
Wie sich aber herausstellte, war das Appartement schon mehrfach bewohnt, völlig unterkühlt und die Möbel bestanden teilweise aus billigem Kunststoff.“
Wenige Tage später kommt der Scheck zurück, beigefügt ein Brief von der Frau: „Sehr geehrter Herr YX, mit Unverständnis empfing ich die Begründung Ihrer Mietkürzung. Begründung: 1.) Wie können Sie erwarten, dass eine so schöne Wohnung unbewohnt gewesen sein soll? 2.) Die Wohnung wäre regelrecht heißgelaufen, wenn Sie in der Lage gewesen wären, die Heizung zu bedienen. 3.) Hätte ein Mensch mit etwas Erfahrung auf dem Gebiet der Möblierung schon vorab erkennen können, dass es sich um eine vielleicht nicht authentische, dafür aber überaus reizvolle und haltbare Einrichtung handelt.
Ich muss darum bitten, die volle Summe zu bezahlen, ansonsten sehe ich mich genötigt, die Vermieterin Ihres Hauptwohnsitzes zu kontaktieren.“